Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Maßnahme für langzeiterkrankte Mitarbeiter, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 42 Tage erkrankt waren. Mit dem BEM sollen folgende Ziele erreicht werden:
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind die Unternehmen verpflichtet, ihren langzeiterkrankten Arbeitnehmern BEM anzubieten.
Als BEM-Koordinator sind wir in erster Linie Ansprechpartner für den betroffenen Arbeitnehmer, verstehen uns aber als Bindeglied zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und ggf. Dritten (Sozialversicherung, Reha-Einrichtungen etc.). Ziel dabei ist es, den Arbeitsplatz des betroffenen Arbeitnehmers zu erhalten.
Das BEM-Verfahren besteht aus folgenden Bausteinen:
BEM ist Vetrauenssache. Von daher werden wir nur jene Daten erheben, die für die Zielausrichtung des BEM erforderlich sind. Die Einhaltung des Datenschutzes sowie die Wahrung der Vetraulichkeit sind für uns selbstverständlich.